- Der Campingplatz „Kaszub“, im Folgenden als „Campingplatz“ bezeichnet, befindet sich in Dębki in der Łąkowa-Straße 5 und dient als Ort der Sommererholung für Touristen, im Folgenden als „Gast“ bezeichnet.
- Die Verwaltung des Campingplatzes ist erreichbar unter der Telefonnummer: +48 668 283 043 und der E-Mail-Adresse: kaszub@kpkspzoo.pl.
- Das Hauptziel besteht darin, die Freizeit auf dem Campingplatz sicher und zufriedenstellend zu verbringen – die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.
- Der Campingplatz wird betrieben von Krokowskie Przedsiębiorstwo Komunalne Sp. z o.o., mit Sitz in Żarnowiec, 84-110 Krokowa, Telefon: +48 668 283 043, E-Mail: kaszub@kpkspzoo.pl.
- Die Rezeption des Campingplatzes ist täglich von 8:00 bis 20:00 geöffnet. Während dieser Zeiten sind die Gäste verpflichtet, die Check-in-Formalitäten zu erledigen und die Gebühr für den gesamten Aufenthalt am Ankunftstag im Voraus zu zahlen.
- Bei der Anmeldung am Ankunftstag erhält der Gast einen Fahrzeugausweis und eine Aufenthaltskarte, die an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug, Zelt, Wohnmobil, Anhänger o.ä. angebracht werden müssen, damit die Campingplatzverwaltung dies überprüfen kann.
- Das Personal des Campingplatzes weist den Stellplatz den Gästen zu. Es ist den Gästen nicht gestattet, eigenständig ihren Anhänger, ihr Wohnmobil, Zelt oder Fahrzeug auszuwählen, aufzustellen oder zu verschieben.
- Der tägliche Aufenthalt auf dem Campingplatz beginnt um 8:00 und endet um 9:00 am folgenden Tag. Versäumt ein Gast, den Stellplatz bis zur angegebenen Zeit zu räumen, wird eine zusätzliche Tagesgebühr gemäß dem Tarif berechnet.
- Der Gast ist verpflichtet, die Touristensteuer gemäß dem von der Gemeinderatsresolution von Krokowa festgelegten Satz zu entrichten.
- Zwischen 20:00 und 21:00 Uhr ist das Betreten des Campingplatzes nach vorheriger Benachrichtigung durch einen Anruf bei der Rezeption und Angabe der Fahrzeugnummer möglich; die Campingplatzgebühr muss dann bis 9:00 Uhr am folgenden Tag an der Rezeption beglichen werden.
- Ankünfte oder Abreisen von Gästen, die sich in der Nacht anmelden, müssen mit der Rezeption des Campingplatzes abgestimmt werden.
- Gäste, die einen Anhänger für die Saison 2024 aufstellen, sind verpflichtet, am Ankunftstag einen Vertrag zu unterzeichnen und die Gebühr gemäß dem Tarif zu zahlen.
- Eigentümer von wintergelagerten Anhängern, deren Vertrag am 30.06.2024 endet und die ihren Aufenthalt fortsetzen möchten, müssen einen neuen Vertrag unterzeichnen und die Gebühr gemäß dem Tarif entrichten.
- Der Campingplatz bietet keinen Parkplatzservice für nicht registrierte Personen.
- Ein unplanmäßiges Verlassen des Campingplatzes aufgrund von Wetteränderungen oder anderen Umständen ist nicht erstattungsfähig, gemäß der ausgestellten Karte und der bezahlten Aufenthaltsgebühr.
- Die Ruhezeiten werden von 22:00 bis 6:00 Uhr eingehalten; während dieser Zeit ist das Haupttor geschlossen, während die Seitentore offen bleiben.
- Der tägliche Aufenthalt in Ferienhütten dauert von 15:00 bis 12:00 Uhr am folgenden Tag.
- Der Gast einer Ferienhütte ist verpflichtet, etwaige Mängel am Tag der Zugangsgewährung an die Campingplatzverwaltung zu melden.
- Gäste in Ferienhütten haften finanziell für Schäden, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung von Gegenständen und technischen Geräten, die durch ihr Verschulden verursacht wurden.
- In den Ferienhütten besteht ein vollständiges Rauchverbot.
- Das Entzünden von Lagerfeuern, offenen Feuerstellen, das Abgrenzen oder Kennzeichnen von Bereichen, die Nutzung von Jacuzzis, Saunen oder das Waschen von Fahrzeugen ist verboten.
- Duschen und Waschräume sind von 6:00 bis 24:00 Uhr in Betrieb, mit möglichen technischen Unterbrechungen für Reinigungs- und Hygienemaßnahmen sowie zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Warmwasserversorgung.
- Nur Gäste, die am Campingplatz registriert sind, dürfen sich bis 22:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten; ein längerer Aufenthalt erfordert die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr. Besucherparkplätze sind ausschließlich im ausgewiesenen Parkplatz des Campingplatzes gestattet und unterliegen dem entsprechenden Tarif.
- Das Parken von Fahrzeugen, Anhängern und das Aufstellen von Zelten innerhalb von Brandschutzzonen auf dem Campingplatz ist strengstens untersagt.
- Das Zurücklassen oder Entsorgen von sperrigen Abfällen (z. B. Möbel, Stühle, Tische, Fenster, große Spielzeuge, Fahrräder, Kinderwagen, gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte, Abfälle aus Abriss- und Renovierungsarbeiten etc.) ist absolut verboten.
- Gäste, die motorisierte Fahrzeuge auf dem Campingplatz betreiben, müssen äußerste Vorsicht walten lassen und ihre Geschwindigkeit auf 15 km/h begrenzen. Diese Vorschrift gilt auch für Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge.
- Die Mülltrennung ist auf dem Campingplatz obligatorisch. Abfälle dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Behältern und Säcken entsorgt werden.
- Kinder auf dem Campingplatz müssen unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten stehen, die unmittelbar für sie verantwortlich sind. Die Nutzung von Spielplätzen und Einrichtungen des Campingplatzes muss von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für unbeaufsichtigte Kinder.
- Haustiere sind auf dem Campingplatz gestattet, und ihre Besitzer sind verpflichtet, einen aktuellen Impfpass vorzulegen, für eine ordnungsgemäße Versorgung zu sorgen, ein festgelegtes Tierbett bereitzustellen, nach ihren Tieren aufzuräumen und diese an der Leine sowie mit Maulkorb zu führen.
- Der Bereich (Plattform oder Veranda), der über die ausgewiesene Zone des Zeltes, Anhängers oder Wohnmobils hinausgeht, unterliegt einer zusätzlichen Gebühr, die anhand seiner Größe berechnet wird.
- Das Geschirrspülen und andere Tätigkeiten durch die Gäste ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich an der Geschirrspülstation gestattet.
- Es ist untersagt, Schuhe oder Geschirr in den öffentlich zugänglichen Waschräumen – den Dusch- und Toilettenbereichen – zu waschen.
- Bevor der Campingplatz verlassen wird, ist der Gast verpflichtet, den von ihm belegten Bereich aufzuräumen.
- Audio-visuelle Geräte dürfen so verwendet werden, dass sie den Frieden anderer Gäste nicht stören.
- Gäste, die sich für einen Stromanschluss entscheiden, müssen über ein Kabel mit den entsprechenden technischen Spezifikationen verfügen. Für den Erhalt eines Stromanschlusses ist ein 3-adriges Kabel mit einer für den Außeneinsatz geeigneten Isolierung und einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm² erforderlich, und alle Anschlüsse müssen hermetisch abgedichtet sein. Der maximale Stromverbrauch für einen Anschluss beträgt 2,3 KW bei einem 10A-Schutz nach dem Basistarif. Jede zusätzliche Stromnachfrage – wie ein zweiter Anschluss – bedarf der Zustimmung der Campingplatzverwaltung und führt zu einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem Tarif.
- Die Campingplatzverwaltung haftet nicht für den technischen Zustand von Verlängerungskabeln.
- Erkennt die Campingplatzverwaltung eine tatsächliche Sicherheitsgefahr, kann sie das fehlerhafte Stromkabel von der Versorgung trennen, ohne die Stromverbrauchsgebühr zu erstatten, bis das Kabel ersetzt wird.
- Die Campingplatzverwaltung haftet nicht finanziell für wertvolle Gegenstände der Gäste, wie Geld, Schmuck, Ausrüstung etc., die in touristischen Einrichtungen (Anhänger, Zelte, Wohnmobile, Autos etc.) zurückgelassen werden.
- Im Falle von Schäden, Verlust oder Zerstörung von in Verwahrung gegebenen Campingplatzausrüstungen ist der Gast für den entstandenen Schaden verantwortlich.
- Die Campingplatzverwaltung kann die Unterbringung von Gästen verweigern, die bei einem früheren Aufenthalt diese Geschäftsbedingungen grob verletzt haben. Gästen unter Einfluss berauschender Mittel, solchen, die sich aggressiv, in einer allgemein als arrogant und vulgär empfundenen Weise verhalten oder die nicht auf Warnungen der Verwaltung bzw. des Sicherheitsdienstes reagieren, kann die Unterbringung verweigert werden, ebenso wie Gästen, die den Anweisungen des Personals hinsichtlich der Positionierung oder des Verschiebens von Anhängern, Wohnmobilen, Zelten oder Fahrzeugen nicht nachkommen.
- Die Verletzung dieser Geschäftsbedingungen und der allgemeinen Verhaltensnormen im Tourismus berechtigt die Campingplatzverwaltung, einen Gast ohne Rückerstattung der bezahlten Aufenthaltsgebühr vom Gelände zu verweisen.
- Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt Kenntnis und Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen voraus; Unkenntnis befreit nicht von deren Einhaltung.
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